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Unser Fachgebiet: Datenschutzrecht

Sie möchten eine Gesellschaft gründen? Sie führen eine Gesellschaft (GmbH, AG, UG o.a.) und möchten an der Struktur etwas ändern? Es gibt Streit mit Mitgesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung?
Wir können Ihnen helfen.

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:

Sie möchten wissen, ob die Strukturen und Abläufe in Ihrem Unternehmen den Anforderungen der DSGVO und des BDSG entsprechen?
Sie wollen Auskunft darüber, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen nach der DSGVO und des BDSG gerecht zu werden?
Sie möchten die Daten Ihrer Kunden, beschäftigten Personen und Kooperationspartner bestmöglich schützen?
Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten im Sinne der DSGVO, z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsverzeichnis?
Sie wollen gegen eine behördliche Maßnahme vorgehen oder sich gegen eine Inanspruchnahme auf Zahlung von Schadensersatz verteidigen?
Ihre Situation ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei und u.a. auf das Vertragsrecht spezialisiert.
Sie erhalten exzellente Rechtsberatung in ausgesuchten Rechtsgebieten.
Unser Beratungsansatz ist hochmodern. Durch den Einsatz von Technologie und Menschlichkeit schaffen wir für Sie ein angenehmes Mandantenerlebnis.
Ausgewiesene Fachkompetenz
Durch unsere enge Spezialisierung haben wir Fachwissen aufgebaut und kennen alle "Tricks und Kniffe". Unsere Fachkompetenz ist durch die Rechtsanwaltskammer durch Verleihung des Titel "Fachanwalts" offiziell bestätigt.
Schnelle Terminvergabe
Ihre Anfrage beginnt in der Regel mit einem ersten Telefongespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Hier klären wir unverbindlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Den meisten Mandanten können wir innerhalb von 48h ab Anfrage einen Beratungstermin anbieten.
Wir finden heraus, was Sie WIRKLICH brauchen
Wir schreiben Ihnen nicht ungefragt seitenlange Gutachten. Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche und liefern Ihnen, was Sie *wirklich* weiterbringt.
Wir arbeiten auf Augenhöhe mit Ihnen
Es ist unsere Priorität, eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten aufzubauen. Wir nutzen "Legal Tech", moderne Software (z.B. E-Akte) und einen hochmodernen Beratungsansatz und schaffen so Effizienz. Die Zeit, die wir dadurch sparen, investieren wir in die Beziehung zu unseren Mandanten.
Benjamin Schell
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wir haben schon (fast) alles gesehen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus hunderten von Mandaten.

Wir kennen die juristischen Tricks und Kniffe und wissen diese sehr wohl zu Ihren Gunsten einzusetzen. Im Folgenden eine Auswahl unserer bisherigen Mandanten und was wir für diese umgesetzt haben.

Eine Auswahl unserer Mandanten

MustHave Global
Wir betreuen das Unternehmen mit seinem Netzwerk laufend, halten die eigenen Verträge auf dem Laufenden und klären auftauchende Probleme.
Ferner halten wir den Onlineshop aktuell und arbeiten neue Rechtsthemen ein.
... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir haben verschiedene Transaktionen im Umfang small cap bis big cap betreut.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

Eppendorf SE
Wir prüfen laufend eingehende Angebote von Lieferanten und passen Verträge entsprechend an. Ferner prüfen wir die eigenen Vertragsvorlagen und machen Vorschläge zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
IGEL Technology
Wir untersützten die interne Rechtsabteilung bei allen Rechtsfragen, die auftauchten. Dies waren insbesondere eingehende Angebot für zugekaufte Leistungen. Ferner wurde die Mandantin bei der Vertragsdokumentation der eigenen Produkte beraten.
MustHave Global
Wir betreuen das Unternehmen mit seinem Netzwerk laufend, halten die eigenen Verträge auf dem Laufenden und klären auftauchende Probleme.
Ferner halten wir den Onlineshop aktuell und arbeiten neue Rechtsthemen ein.
... und hunderte andere ...
Dies ist nur eine kleine Auswahl der Mandanten, die wir bisher betreuen durften. Daneben stehen viele weitere, denen wir in der Bandbreite einer kleinen Erstberatung bis hin zu großen Beratungsprojekten helfen durften.
EnBW AG
Wir haben die Konzernmutter sowie verschiedene Tochergesellschaften gesellschaftsrechtlich bei verschiedenen Strukturmaßnahmen betreut. Wir haben verschiedene Transaktionen im Umfang small cap bis big cap betreut.
Accenture
Wir haben die interne Rechtsabteilung bei der Vertragsdokumentation zu Beratungsprojekten unterstützt. Die Projekte hatten einen Umfang von ca. 30.000 EUR bis zu 50 Mio. Euro.

Was ist unter "Datenschutzrecht" zu verstehen?

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union am 25. Mai 2018 hat insbesondere für Unternehmen die Erforderlichkeit nach sich gezogen, zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten natürlicher Personen zu schützen. Mit der fortlaufenden Digitalisierung in Unternehmen und der stetigen Einführung neuer digitaler Anwendungen, steigen die Anforderungen an die Gewährleistung des Schutzes personen-bezogener Daten.
Das Gesetz sieht vor, etwaige Verstöße zu sanktionieren und enthält für die betroffene Person eine Anspruchsgrundlage bei einer Rechtsverletzung von dem Verantwortlichen Schadensersatz zu verlangen.

Was sind häufige Probleme?

Beratungssituationen im Datenschutzrecht, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, sind häufig die folgenden:
  • Sie wollen ein Unternehmen gründen und möchten den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten Ihrer Kunden, beschäftigten Personen und Kooperationspartner gewährleisten. Sie wissen aber nicht, an was alles zu denken ist.
  • Sie führen bereits ein Unternehmen und möchten wissen, ob Ihre Abläufe und Strukturen datenschutzkonform sind. Sie brauchen eine Analyse, ob Sie die erforderlichen Anforderungen erfüllen.
  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen neue digitale Anwendungen einführen. Sie wissen nicht, ob diese datenschutzkonform sind bzw. wie eine Datenschutzkonformität herbeizuführen ist.
  • Eine betroffene Person macht gegen Sie einen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer etwaigen Rechtsverletzung aus einem Recht im Sinne der DSGVO geltend. Sie wollen sich wehren.

Welche Anforderungen stellt die DSGVO?

Bei der Umsetzung welcher Maßnahmen können wir helfen?

Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Dabei sind insbesondere zahlreiche Analysen durchzuführen und Dokumente zu erstellen, um den datenschutzkonformen Umgang mit jeglichen Daten vorzuweisen. Im Folgenden bieten wir eine Auswahl an Dokumenten an, bei deren Erstellung wir Sie unterstützen können.
(Benötigen Sie die Erstellung eines anderen Dokuments? Dann fragen Sie im Zweifel trotzdem gerne nach. Falls wir nicht helfen können, können wir Sie möglicherweise an einen passenden Kollegen vermitteln.)
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • Vereinbarungen über die Gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Vereinbarungen über die Datenverarbeitung in Drittländern, insb. Standardvertragsklauseln
  • Dokumentation technisch organisatorischer Maßnahmen
  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzerklärungen
  • Datenschutzhinweise
  • u.a.

Gründungsberatung, Start ups, Existenzgründer

Wir beraten Existenzgründer und Start ups noch vor Gründung bei der Wahl der richtigen Rechtsform sowie beim Entwurf des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
Wir strukturieren und gestalten weiter nach der Gründung die notwendige rechtliche Strukur. Wir verfassen insbesondere notwendige Verträge (Anstellungsverträge, Projektverträge, Rahmenverträge usw.), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen u.a.

Gesellschafterstreit, Ausschluss von Gesellschaftern, Rechtsschutz gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Wir beraten Gesellschafter aller Rechtsformen (GmbH, UG, GbR usw.) beim Vorgehen, wenn es mit einzelnen Gesellschaftern zum Zerwürfnis kommt. Häufiger Anlass ist schädigendes und/oder kriminelles Verhalten eines Gesellschafters zulasten der Gesellschaft. Wir zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf und veranlassen auch die notwendigen Maßnahmen, z.B. durch Herbeiführen von Gesellschafterbeschlüssen oder dem Gang zu Gericht.
Andererseits helfen wir auch solchen Gesellschaftern, die sich einer Verschwörung der übrigen Gesellschafter (häufig in der Mehrzahl) gegenüberstehen sehen. Wir helfen dabei, Angriffe der Mit-Gesellschafter abzuwehren. Wir vertreten in der Gesellschafterversammlung und leiten notfalls gerichtliche Maßnahmen ein (Beschlussmängelklagen, einstweilige Verfügungen u.a.).

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Exit

Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer von Einzelunternehmen, Gesellschaften im Ganzen oder von Gesellschaftsanteilen/Aktien. Insbesondere prüfen wir den rechtlichen Zustand von Unternehmen ab (Due Dilligence) und entwerfen die Kaufvertragsdokumentation (Kaufvertrag, Nebenverträge, Umsetzung des Vertrags).
Wir beraten präventiv bei der Vorbereitung von einem geplanten Unternehmenskauf. Das Unternehmen wird rechtlich geprüft und etwaige “Mängel” beseitigt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Wert zu erzielen.

Umwandlungen, Umstrukturierungen

Wir beraten Einzelunternehmen, Kaufleute und Gesellschaften bei der Umwandlung ihres Unternehmens in eine andere Rechtsform. Häufige Anwendungsfälle sind z.B. die Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder UG oder die Verschmelzung von zwei ehemals separaten Unternehmen.
Wir beraten Sie ferner bei der Absicht, Ihr Unternehmen umzustrukturieren. Häufige Fälle sind z.B. die Aufgabe eines nicht rentablen Geschäftszweigs oder der Aufbau neuer Geschäftsfelder.

Unternehmensfinanzierung, Beteiligungen

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter sowie Einzelunternehmen bei allen Fragen der Finanzierung. Dies betrifft sowohl das Einholen von Fremdkapital (Darlehen von Bankinstituten, Investoren oder Gesellschaftern) als auch die Schaffung von Eigenkapital (Kapitalerhöhungen, Anteilsverkauf, besondere Beteiligungsformen).
Wir helfen insbesondere dabei, wenn Investoren in das Unternehmen einsteigen wollen. Wir beraten sowohl Investoren als auch die Unternehmenseigner des Zielunternehmens bei der Erstellung der notwendigen Verträge sowie bei der Umsetzung der vereinbarten Anpassungsmaßnahmen.

Wie wir Ihnen in Ihrer Situation helfen können.

Die passende Maßnahme zu Ihrem Fall hängt natürlich von der Situation im Einzelfall ab.
(Bitte beachten Sie vorab, dass wir in aller Regel nur gewerbliche bzw. freiberufliche Mandanten betreuen, gerne auch im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit. Private Mandate übernehmen wir nur in besonderen geeigneten Fällen. Im Zweifel können Sie gerne anfragen.)

1. Ist-Analyse

An erster Stelle steht eine Analyse der Ist-Situation. Alle vorhandenen oder geplanten tätigkeitsbezogenen Anwendungen sowie unternehmensinterne Strukturen sind zu analysieren. Das betrifft die Anwendungen und Tätigkeitsbereiche, in denen Daten verarbeitet werden. Gegebenenfalls werden gegen die Mandantschaft erhobene Ansprüche oder behördliche Sanktionen geprüft.

2. Zielklärung

Weiter ist zu klären, welches konkrete Ziel die Mandantschaft verfolgt und welche Maßnahmen und Dokumente hierfür erforderlich sind. Bei dem Ziel der Verteidigung gegen eine andere Partei werden Wege erörtert, um die Interessen die Mandantschaft bestmöglich zu verfolgen und umzusetzen.

3. Umsetzung

Schließlich sind die gewünschten Maßnahmen umzusetzen und die erforderlichen Dokumente zu erstellen. Zudem ist zu erörtern, welche Anwendungen zur Umsetzung der unternehmerischen Tätigkeit einzusetzen sind, um dem Datenschutz und der Datensicherheit gerecht zu werden. Bei einer streitigen Situation ist der gewünschte Lösungsweg zu verfolgen.

Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im Datenschutzrecht

In der Regel raten wir zu folgender Vorgehensweise:
  • Wir übernehmen sämtliche datenschutzrechtliche Fragestellungen, die sich in Ihrem Unternehmen stellen.
  • Wir fertigen sowohl einzelne Datenschutzerklärungen als auch umfassende Datenschutz-Richtlinien, Verträge u.a.
  • Gerne übernehmen wir auch den Aufbau des grundlegenden Datenschutzmanagement-Systems.
  • Aus berufsrechtlichen Gründen können wir nicht den externen Datenschutzbeauftragten stellen. Allerdings arbeiten wir hier vertrauensvoll mit externen Fachunternehmen zusammen.
  • Übergabe der Ergebnisse in dokumentierter Form.
  • Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme

Analyse unternehmensinterne Strukturen

Um umfassend zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um insbesondere den Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen zu gewährleisten, wird es primär erforderlich sein, die konkreten Anwendungen und Tätigkeiten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, dahingehend zu überprüfen, ob diese datenschutzkonform sind. Ferner ist zu analysieren, wie unternehmensinterne Abläufe den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden können.

Erstellen von Dokumenten

Nach einer umfassenden Prüfung sind geeignete Dokumente wie etwa Vereinbarungen, Datenschutzerklärungen und Verzeichnisse zu erstellen. Zudem ist zu erörtern, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine stetige Datenschutzkonformität des Unternehmens sicherzustellen.

Sonderfall: Sanktionen und Klagen im Datenschutzrecht

Im Bereich des Datenschutzrechts liegt der Schwerpunkt in der Rechtsberatung, die die Inanspruchnahme auf Schadensersatz oder die behördliche Sanktionierung vermeiden soll. Dennoch kommt es vor, dass die Mandantschaft in Anspruch genommen wird oder behördliche Maßnahmen gegen sie ergriffen werden. Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen rechtsberatend zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen.
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