Wir beraten Gesellschafter aller Rechtsformen (GmbH, UG, GbR usw.) beim Vorgehen, wenn es mit einzelnen Gesellschaftern zum Zerwürfnis kommt. Häufiger Anlass ist schädigendes und/oder kriminelles Verhalten eines Gesellschafters zulasten der Gesellschaft. Wir zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf und veranlassen auch die notwendigen Maßnahmen, z.B. durch Herbeiführen von Gesellschafterbeschlüssen oder dem Gang zu Gericht.
Andererseits helfen wir auch solchen Gesellschaftern, die sich einer Verschwörung der übrigen Gesellschafter (häufig in der Mehrzahl) gegenüberstehen sehen. Wir helfen dabei, Angriffe der Mit-Gesellschafter abzuwehren. Wir vertreten in der Gesellschafterversammlung und leiten notfalls gerichtliche Maßnahmen ein (Beschlussmängelklagen, einstweilige Verfügungen u.a.).