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Gesellschaftsrecht /
Start ups

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Unser Fachgebiet: Gesellschaftsrecht / M&A

Sie möchten eine Gesellschaft gründen? Sie führen eine Gesellschaft (GmbH, AG, UG o.a.) und möchten an der Struktur etwas ändern? Es gibt Streit mit Mitgesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung?

Wir können Ihnen helfen.

Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:

  • Sie wollen allein oder mit Partnern eine Gesellschaft gründen und wissen nicht, welche Rechtsform die richtige für Sie ist oder was Sie bei dem Gründungsprozess beachten müssen.
  • Sie sind bereits Gesellschafter einer Gesellschaft oder deren Geschäftsführer und benötigen Hilfe bei der Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten wie beispielsweise der Satzung, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung, Anteilsübertragungsverträge o.ä.
  • Sie suchen Investoren für einen strategischen Einstieg oder wollen das Unternehmen insgesamt verkaufen (Exit).
  • Es gibt Unstimmigkeiten oder Streit mit anderen Gesellschaftern und Sie haben Fragen zur Rechtslage, oder Sie wollen Ihre Rechte geltend machen.
  • Sie möchten sich gegen die Inanspruchnahme anderer Gesellschafter wehren oder als Minderheitsgesellschafter verhindern, dass Sie durch die Mehrheit aus der Gesellschaft vertrieben werden.

Ihre Situation ist nicht dabei?
Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.

Was ist unter „Gesellschaftsrecht“ zu verstehen?

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit vertraglichen Zusammenschlüssen zwischen natürlichen oder juristischen Personen, welche zusammen einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgen wollen. Differenziert wird zwischen der Gründung von Personengesellschaften (GbR, PartG, KG, OHG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA). Die zwei Gesellschaftsformen unterscheiden sich in vielfältigen Belangen, wie beispielsweise der Haftung, dem erforderlichen Stammkapital, der Organisationsstruktur sowie der Besteuerung. Abzugrenzen sind gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von unverbindlichen Zusammenschlüssen (z.B. Lobbyverbände zur Verfolgung eines gemeinsamen Interesses).

Das Gesellschaftsrecht kennt einige Rechtsformen. Die bekanntesten sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG u.a.

Gesellschaftsverträge unterliegen in Abhängigkeit von der Gesellschaftsform unterschiedlichen Formanforderungen. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern entstehen häufig, wenn ein Gesellschafter die Vorgaben aus Satzung, Beschlüssen oder Gesellschaftervereinbarung nicht einhält oder wenn diese Vorgaben nicht ausreichend durchdacht waren.

Was sind häufige Probleme?

Beratungssituationen im Gesellschaftsrecht, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, sind häufig die folgenden:

  • Sie wollen einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und brauchen ein rechtssicheres und “wasserdichtes” Vertragsdokument. Sie wissen aber nicht, an was alles zu denken ist.
  • Sie befinden sich in einer Gesellschaft, aber ein Gesellschafter hält sich nicht an Bestimmungen aus der Satzung, oder erfüllt seine vereinbarten Pflicht nicht. Sie brauchen Rat, wie Sie dem begegnen können.
  • Andere Gesellschafter verlangen von Ihnen Leistungen (Einlagen, Schadensersatz). Sie haben aber gute Gründe, die Leistung zu verweigern.
  • Sie möchten bestimmte Änderungen an der Gesellschaft vornehmen, etwa das Kapital erhöhen, die Satzung ändern, neue Gesellschafter aufnehmen oder alte Gesellschafter „loswerden“.
  • Sie oder einer ihrer Mitgesellschafter möchte seine Anteile übertragen. Sie wissen jedoch nicht, wie man eine solche Transaktion gestaltet.
  • Ihre Gesellschaft befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und Sie suchen nach möglichne Auswegen.
Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung

Wir beraten zu allen Themen des Gesellschaftsrechts. Insbesondere betrifft dies die laufende Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern zu allen rechtlichen Aspekten des Unternehmens. Häufige Themen sind das Abhalten von Gesellschafterversammlung samt Beschlüssen sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen.

Es gibt jede Menge Dokumente, die in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen relevant werden können. Von Dokumenten zur Gründung der Gesellschaft über Änderungen der Satzung bis hin zu strukturellen Umwandlungen. Im Folgenden bieten wir eine Auswahl an Dokumenten, die wir im Rahmen unsere Beratung durch unsere Spezialisten vorbereiten:

(Ist Ihr Anliegen nicht dabei? Dann fragen Sie im Zweifel trotzdem gerne nach. Falls wir nicht helfen können, können wir Sie möglicherweise an einen passenden Kollegen vermitteln.)

  • Gesellschaftsvertrag, Satzung
  • Satzungsänderungen, Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Anteilskaufverträge
  • Arbeitsverträge / Dienstverträge für die Geschäftsführer und Angestellten der Gesellschaft
  • Umwandlungsrechtliche Dokumente (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel u.a.)
  • Kooperationsverträge
  • u.a.

Gründungsberatung, Start ups, Existenzgründer
Wir beraten Existenzgründer und Start ups noch vor Gründung bei der Wahl der richtigen Rechtsform sowie beim Entwurf des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
Wir strukturieren und gestalten weiter nach der Gründung die notwendige rechtliche Strukur. Wir verfassen insbesondere notwendige Verträge (Anstellungsverträge, Projektverträge, Rahmenverträge usw.), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen u.a.

Gesellschafterstreit, Ausschluss von Gesellschaftern, Rechtsschutz gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Wir beraten Gesellschafter aller Rechtsformen (GmbH, UG, GbR usw.) beim Vorgehen, wenn es mit einzelnen Gesellschaftern zum Zerwürfnis kommt. Häufiger Anlass ist schädigendes und/oder kriminelles Verhalten eines Gesellschafters zulasten der Gesellschaft. Wir zeigen Reaktionsmöglichkeiten auf und veranlassen auch die notwendigen Maßnahmen, z.B. durch Herbeiführen von Gesellschafterbeschlüssen oder dem Gang zu Gericht.
Andererseits helfen wir auch solchen Gesellschaftern, die sich einer Verschwörung der übrigen Gesellschafter (häufig in der Mehrzahl) gegenüberstehen sehen. Wir helfen dabei, Angriffe der Mit-Gesellschafter abzuwehren. Wir vertreten in der Gesellschafterversammlung und leiten notfalls gerichtliche Maßnahmen ein (Beschlussmängelklagen, einstweilige Verfügungen u.a.).

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Exit
Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer von Einzelunternehmen, Gesellschaften im Ganzen oder von Gesellschaftsanteilen/Aktien. Insbesondere prüfen wir den rechtlichen Zustand von Unternehmen ab (Due Dilligence) und entwerfen die Kaufvertragsdokumentation (Kaufvertrag, Nebenverträge, Umsetzung des Vertrags).
Wir beraten präventiv bei der Vorbereitung von einem geplanten Unternehmenskauf. Das Unternehmen wird rechtlich geprüft und etwaige “Mängel” beseitigt mit dem Ziel, einen möglichst hohen Wert zu erzielen.

Umwandlungen, Umstrukturierungen
Wir beraten Einzelunternehmen, Kaufleute und Gesellschaften bei der Umwandlung ihres Unternehmens in eine andere Rechtsform. Häufige Anwendungsfälle sind z.B. die Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder UG oder die Verschmelzung von zwei ehemals separaten Unternehmen. Wir beraten Sie ferner bei der Absicht, Ihr Unternehmen umzustrukturieren. Häufige Fälle sind z.B. die Aufgabe eines nicht rentablen Geschäftszweigs oder der Aufbau neuer Geschäftsfelder.

Unternehmensfinanzierung, Beteiligungen
Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter sowie Einzelunternehmen bei allen Fragen der Finanzierung. Dies betrifft sowohl das Einholen von Fremdkapital (Darlehen von Bankinstituten, Investoren oder Gesellschaftern) als auch die Schaffung von Eigenkapital (Kapitalerhöhungen, Anteilsverkauf, besondere Beteiligungsformen).
Wir helfen insbesondere dabei, wenn Investoren in das Unternehmen einsteigen wollen. Wir beraten sowohl Investoren als auch die Unternehmenseigner des Zielunternehmens bei der Erstellung der notwendigen Verträge sowie bei der Umsetzung der vereinbarten Anpassungsmaßnahmen.

Wie wir Ihnen in Ihrer Situation helfen können.

Die passende Maßnahme zu Ihrem Fall hängt natürlich von der Situation im Einzelfall ab.

(Bitte beachten Sie vorab, dass wir in aller Regel nur gewerbliche bzw. freiberufliche Mandanten betreuen, gerne auch im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit. Private Mandate übernehmen wir nur in besonderen geeigneten Fällen. Im Zweifel können Sie gerne anfragen.)

1. Ist-Analyse
An erster Stelle steht eine Analyse der Ist-Situation. Alle einschlägigen Dokumente – soweit vorhanden – sind zu sichten. Das betrifft z.B. den bereits existierenden Gesellschaftsvertrag sowie Beschlüsse der Gesellschafter aus der Vergangenheit. Sofern noch kein Gesellschaftsvertrag besteht, helfen wir Ihnen bei dem Einstieg und der Gründung einer für Ihr Anliegen passenden Gesellschaftsform.

2. Zielklärung
Weiter ist zu klären, was genau Ziel des Mandanten ist. So kann er zum einen die Gegenseite aus dem Vertrag in Anspruch nehmen wollen. Insofern müsste dann der Vertrag eine entsprechende Grundlage bieten. Falls nicht wäre zu überprüfen, ob es andere, ähnliche Ansprüche gibt oder ob der Mandant auf andere Weise zu seinem Ziel gelangen kann. Vielleicht möchte der Mandant auch nur eine Auskunft auf eine konkrete Rechtsfrage, z.B. ob der Vertrag kündbar ist o.ä. Dann müsste dies in angemessener Form begutachtet werden.

3. Umsetzung
Schließlich ist das gefundene Ergebnis umzusetzen. Wir erstellen für Sie die geforderten gesellschaftsrechtlichen Dokumente. Bei Streitigkeiten mit Ihren Mitgesellschaftern können Sie sich nach der Beratung entweder mit dem Ergebnis begnügen und eigenständig versuchen Ihren Partner zur Vernunft zu bringen oder, häufiger und oftmals auch ratsamer ist es, uns aufgrund einer anwaltlichen Vollmacht zu beauftragen, an die Gegenseite heranzutreten und die jeweiligen Rechte geltend zu machen. Außergerichtlich kann dies in einem Anwaltsbrief geschehen. Wenn alles fehlschlägt, kommen auch der Erlass eines Mahnbescheids oder eine Klage zu den Zivilgerichten in Betracht.

    Anwaltliches Vorgehen im Gesellschaftsrecht

    Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im Gesellschaftsrecht

    In der Regel raten wir zu folgender Vorgehensweise:

    • Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch
    • Vollständige Sichtung aller gesellschaftsrechtlichen Dokumente (Satzung, Beschlüsse, Handelsregisterauszug etc.) oder falls noch nicht vorhanden Analyse der Motive für die Gründung einer Gesellschaft, um Handlungsempfehlungen abzugeben
    • Begutachtung der Situation und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
    • Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Erstellung der Satzung, anwaltliches Schreiben an Mitgesellschafter o.ä.)
    • Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme

    Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Dokumenten
    Bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Dokumenten ist ganz grundlegend vom wirtschaftlichen Ziel des Mandanten auszugehen. In dieser Phase sind alle rechtlichen Erwägungen bezüglich Zulässigkeit, Wirksamkeit u.ä. zunächst außen vor zu lassen. Herauszufinden ist das, was der Mandant wünscht und erreichen möchte.

    Erst in der zweiten Phase ist eine Übersetzung der wirtschaftlichen Ziele in rechtliche Ziele vorzunehmen. Möchten Sie als Gesellschafter beispielsweise im Außenverhältnis nicht mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen, ist dies rechtlich als Wunsch zur Gründung einer Kapitalgesellschaft zu verstehen, bei der – im Gegensatz zu Personengesellschaften – Haftungsbeschränkungen existieren.

    In der dritten Phase ist zu ergründen, wie und inwieweit die rechtlichen Ziele tatsächlich umgesetzt werden können, oder ob beispielsweise gesetzliche Hindernisse bestehen. Die einzelnen Dokumente werden sodann erstellt und aufeinander abgestimmt.

    In der vierten und letzten Phase gilt es, die gefundenen Ergebnisse mit dem Mandanten abzugleichen und eventuell nochmals Anpassungen vorzunehmen.

    Spezialfall: Unternehmenskaufverträge / M&A
    Einen Sonderfall im Gesellschaftsrecht bilden Unternehmenskaufverträge. Für solche Transaktionen müssen bei der anwaltlichen Beratung zahlreiche komplexe Fragestellungen berücksichtigt werden. So sind zunächst die Vertragsbedingungen zu erstellen, wobei eine für beide Parteien interessengerechte Lösung angestrebt wird. Für die Verhandlung der Vertragsbedingungen wird professionelle Hilfe benötigt, um gegebenenfalls den Kaufpreis noch etwas zu erhöhen oder sonstige Zugeständnisse von der Gegenseite einzuholen. Zudem sollte eine rechtliche Due-Diligence Prüfung erfolgen, um die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Kauf anzuzeigen.

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