IT-Recht,
Rechtsgebiete
Unser Fachgebiet: IT-Recht
Sie erbringen IT-Dienstleistungen und/oder vertreiben Software- und Hardwareprodukte? Sie benötigen hierfür Vertragsvorlagen oder einen Rechtsrat?
Oder Sie haben Rechtsfragen zu dem Einkauf von IT-Produkten für Ihr Unternehmen?
Wir können Ihnen helfen.
Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:
- Sie benötigen Softwarelizenzbestimmungen für Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen?
- Sie benötigen Verträge für eine Überlassung von Hard-/Software?
- Sie benötigen Verträge für die Erbringung technischer Dienstleistungen?
- Sie möchten wissen, was zu beachten ist, wenn Sie bei der Herstellung und Vermarktung von Software Hard-/ Software von Dritten einsetzen?
- Sie wollen Ihre Software rechtlich schützen?
Ihre Situation ist nicht dabei? Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Das IT-Recht umfasst alle Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Hard- und Software sowie Dienstleistungen in der IT-Branche stellen. Insbesondere fallen alle Aspekte der Herstellung und Vermarktung von Hard- und Software in diesen Rechtsbereich.
Im Rahmen des IT-Rechts sind auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten, z.B. wie Erfindungen beschäftigter Personen zu behandeln sind. Zudem sind Fragestellungen zur Datensicherheit und zum Datenschutz Teil dieses Rechtsgebiets. Auch die Vertragsgestaltung und die Existenz von Schutzrechten spielt eine große Rolle für Hard- und Software sowie Dienstleistungen im IT-Bereich.
Software
Hinsichtlich Software regelt es die Entstehung von Rechten an der Software (hauptsächlich Urheberrechte) sowie deren Übertragung. Software kann u.a. verkauft (Kaufrecht), vermietet (Mietrecht) oder lizenziert werden (Lizenzrecht). Ferner ist die Wartung der Software ein zentraler Baustein von Softwareverträgen. Der Umfang der Wartungsleistungen ist in sogenannten Service Level Agreements (SLA) festzulegen.
IT-Projekte
Wird die Programmierung einer individuellen Software in Auftrag gegeben, ist meistens aufgrund des großen Umfangs des Auftrags ein IT-Projektvertrag notwendig. Dieser sollte die Anforderungen und den zeitlichen wie inhaltlichen Projektablauf passend regeln.
Hardware
Ferner geht es um die Anschaffung, den Verkauf und den Vertrieb von Software. Dies ist großteils durch die “klassischen” Gebiete des Zivilrechts, also vor allem das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht und das Mietrecht geregelt. Selbstverständlich sind aber auch hier die branchenspezifischen Besonderheiten zu beachten.
E-Commerce
Der Handel und Vertrieb über digitale Kommunikationsmittel ist besonders reguliert. Die strengen und komplexen Vorgaben des Verbraucherschutzrechts, des AGB-Rechts sowie des Telekommunikationsrechts sind zu beachten. Dies betrifft vor allem Onlineshops.
Datenschutz
Auch das brandaktuelle und weitreichende Thema Datenschutz wird gemeinhin dem IT-Recht zugeordnet. Datenverarbeitungsvorgänge sind auf deren Legalität zu prüfen und IT-Sicherheitstechnisch abzusichern.
- Sie bieten eigene Software im Markt an oder vertreiben die Software dritter Unternehmen. Sie möchten die rechtlichen Chancen und Risiken hierbei identifizieren und benötigen rechtssichere und “wasserdichte” Verträge. Dasselbe gibt in Bezug auf den Vertrieb von Hardware.
- Sie planen die Entwicklung einer individuellen Software in einem längerfristigen Projekt. Dies erfordert den Einkauf von Dienstleistungen eines Softwareunternehmens und/oder von IT-Beratern und Freelancern. Sie möchten die komplexe Situation in rechtssicheren Vertragsdokumenten klären und dokumentieren. Oder Sie sind umgekehrt das Softwareunternehmen und möchten Ihrerseits eine faire Rechtsbeziehung aufbauen.
- Sie stecken bereits in einem IT-Vertrag und es tauchen Probleme auf. Ihr Vertragspartner will eine bestimmte Leistung aus dem Vertrag von Ihnen erzwingen (z.B. Lieferung, Zahlung, Nachbesserung o.ä.). Sie haben aber gute Gründe, dies nicht zu tun. Sie wollen sich wehren und dabei rechtlich absichern. Oder umgekehrt: Sie wollen ihren Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrags veranlassen.
- Ihr Unternehmen kommt mit personenbezogenen Daten in Berührung. Sie wollen und müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Was dürfen Sie und was nicht? Was ist zu veranlassen?
- Sie haben einen Onlineshop und wollen diesen auf alle rechtlichen Aspekte überprüfen lassen. Sie sind sich insbesondere unsicher im Umgang mit den AGB, dem Impressum, den Verbraucherrechten mit Widerrufsbelehrung oder den datenschutzrechtlichen Belangen. Welche Art von Verträgen gibt es? Bei der Erstellung welcher Dokumente können wir behilflich sein?
Die Überlassung von Software ist nicht immer eindeutig einer Vertragsart zuzuordnen.
Bei der Herstellung und dem Vertrieb immaterieller Rechtsgüter sind einige Aspekte zu beachten, um rechtssicher nach außen aufzutreten. Dabei sollten insbesondere die eigenen Interessen und Rechte an Hard- und Software geschützt werden. Zudem ist eine rechtssichere Ausgestaltung von Vertragstexten für die Vermarktung und den Vertrieb von Hard- und Software sowie Werk- und Dienstleistungen erforderlich. Im Folgenden bieten wir eine Auswahl an Verträgen und sonstigen Dokumenten an, in denen wir spezialisierte Kenntnisse vorweisen.
(Benötigen Sie die Erstellung eines anderen Dokuments? Dann fragen Sie im Zweifel trotzdem gerne nach. Falls wir nicht helfen können, können wir Sie möglicherweise an einen passenden Kollegen vermitteln.)
- Verträge für die Überlassung von Hard-/Software auf Dauer
- Verträge für die Überlassung von Hard-/Software auf Zeit
- Wartungsverträge
- Software as a Service Verträge
- Master Service Agreements, SoW
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die dauerhafte Überlassung von Hard-/Software
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Hard-/Software auf Zeit
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im IT-Bereich
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkleistungen im IT-Bereich
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- u.a.
Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im IT-Recht
- Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
- Vollständige Sichtung aller Dokumente, Beweise etc.
- Begutachtung der Rechtslage und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
- Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Anwaltsbrief, Klage o.ä.)
- Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme
- Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
- Erfassen aller wirtschaftlichen Ziele der Mandantschaft – noch unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung
- Rechtliche Prüfung der Mandanteninteressen auf Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit
- Erste Vertragsentwürfe
- Korrektur und Anpassung in Rücksprache mit Mandantschaft bis zur Finalisierung
- Schulung der betreffenden Mitarbeiter der Mandantschaft zur korrekten Verwendung
Bei der Gestaltung von Dokumenten stehen primär die Interessen der Mandantschaft im Vordergrund. Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind so zu erstellen, dass die Rechte der Mandantschaft insbesondere im Hinblick auf Software ausreichend geschützt werden. Zudem ist zu beachten, wie die Interessen der Mandantschaft im Falle einer Rechtsstreitigkeit bestmöglich verfolgt werden. Ferner ist bei der Gestaltung von Vertragstexten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterscheiden, ob diese ausschließlich zwischen Unternehmern/innen oder zwischen einem/einer Unternehmer/in und einem/einer Verbraucher/in gelten sollen. Im Hinblick darauf sind unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Da der/die Lizenzgeber/in sowie der/die Verkäufer/in, Auftragnehmer/in und Unternehmer/in bei Mängeln von der Vertragspartei in Anspruch genommen werden kann, kommt es auch im IT-Bereich zu Rechtsstreitigkeiten. Hier stehen wir Ihnen außergerichtlich sowie gerichtlich beratend und vertretend zur Seite.
Spezialfall: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einen Sonderfall auch im IT-Recht, speziell im IT-Vertragsrecht, stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Sie sind im Grunde Teile von selbständigen Verträgen, die von einer Partei einseitig gestellt werden und für eine vielfache Verwendung vorformuliert sind. Sie sind unablässig, und im schnelllebigen Handelsverkehr nicht jedes Mal aufs Neue alle Einzelheiten aushandeln zu müssen.
Sie bieten aber auch Missbrauchspotenzial, da bei einem Machtgefälle zwischen den Vertragsparteien eine Seite oftmals ihre Vertragsklauseln, ohne zur Verhandlung gezwungen zu sein durchsetzen könnte. Deshalb unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der richterlichen Inhaltskontrolle, d.h. werden besonders streng auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Vorgaben des Gesetzes und auch der Rechtsprechung diesbezüglich zu kennen ist unerlässlich, um wirksame Vertragsklauseln verfassen zu können. Bei Nichtbeachtung drohen große Teile und Klauseln des Vertrags unwirksam zu werden oder sogar die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände.
Sofern Sie Beratung im IT-Recht und/oder Unterstützung bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen, nehmen Sie gerne jetzt Kontakt auf.
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