Rechtsgebiete
Sie brauchen einen „Allrounder“ als Rechtsberater? Jemanden, der nicht nur Paragraphen eines Spezialgesetzes zitieren kann, sondern Ihre Situation und Probleme aus einer ganzheitlichen Perspektive rechtlich einordnen kann – und dafür pragmatische, lösungsorientierte Vorschläge macht?
Wir betreuen seit vielen Jahren Unternehmen aus vielen Branchen und jeder Größe, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern. Darüber hinaus beraten wir aber auch die Eigentümer/Gesellschafter sowie die Leitungsorgane (Geschäftsführer, Vorstände).
Wir beraten Sie u.a. in folgenden Fragestellungen:
- Sie brauchen „wasserdichte“ Verträge und Vertragsmuster oder AGB für Ihr Unternehmen, entweder kurzfristig für einen speziellen Fall, oder auch langfristig gedacht.
- Sie haben Schwierigkeiten mit einem Vertragspartner und fragen sich, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Z.B.: Ihr Vertragspartner zahlt Ihre Rechnung nicht / Ihre Leistungen sollen angeblich mangelbehaftet gewesen sein und Sie werden zur Gewährleistung verpflichtet u.a.
- Sie planen etwas Größeres, z.B. den Kauf eines teuren Assets (Maschine, Rechenzentrum, Immobilie) oder eines anderen Unternehmens, ein Investor soll einsteigen o.ä. und brauchen rechtliche Begleitung.
- Sie brauchen einen dauerhaften, quasi-internen Ansprechpartner für alle rechtlichen Themen, der als Bindeglied zwischen weiteren Spezialisten und der Geschäftsführung dient.
Ihre Situation ist nicht dabei?
Sprechen Sie uns trotzdem gerne völlig unverbindlich an.
Unter Wirtschaftsrecht versteht man einen Teilbereich des Rechts, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Regeln befasst, die das Wirtschaftsleben betreffen. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die alle darauf abzielen, den wirtschaftlichen Verkehr zu regeln und zu schützen. Hier sind einige zentrale Aspekte des Wirtschaftsrechts:
Gesellschaftsrecht: Regelt die Gründung, Struktur und Auflösung von Unternehmen (z.B. GmbH, AG).
Wettbewerbsrecht: Schützt den Wettbewerb auf dem Markt vor Praktiken wie Kartellbildung oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Insolvenzrecht: Beschäftigt sich mit den Regeln, die bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens angewendet werden.
Handelsrecht: Bezieht sich auf die besonderen Regeln für Kaufleute und den Handel, einschließlich Handelsgeschäfte und Handelsbräuche.
Arbeitsrecht: Regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Verbraucherschutzrecht: Schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und stellt sicher, dass Produkte und Dienstleistungen sicher und fair sind.
Wirtschaftsstrafrecht: Behandelt strafbare Handlungen im wirtschaftlichen Bereich, wie z.B. Betrug oder Korruption.
Wirtschaftsrecht ist daher ein interdisziplinäres Feld, das sowohl private als auch öffentliche Rechtsnormen umfasst und für die ordnungsgemäße Funktion von Märkten und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.
- Ihre Vertragsvorlagen und -muster oder Ihre AGB wurden schon lange nicht mehr aktualisiert, oder wurden sogar noch nie rechtlich geprüft. Sie wollen jetzt für Rechtssicherheit bei Ihren Geschäften sorgen.
- Sie haben Ihren Teil des Vertrags ordentlich erfüllt, aber Ihr Vertragspartner will dessen Teil nicht erfüllen. Er zahlt nicht, behauptet Mängel oder kommuniziert gar nicht mehr. Sie möchten jetzt „Druck machen“.
- Sie sehen sich unberechtigt (oder vielleicht auch berechtigt?) einem Verlangen Ihres Vertragspartners ausgesetzt. Er will von Ihnen eine bestimmte Leistung, z.B. Zahlung, Nachbesserung, Nachlieferung oder will sich gar ganz vom Vertrag lösen. Sie wollen sich dagegen wehren und erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
- Sie sind an der Schwelle, eine eigene, interne Rechtsabteilung aufzubauen, aber noch scheuen Sie diesen Schritt. Sie benötigen einen Partner, der es versteht, die Angelegenheiten Ihres Unternehmens von der Vogelperspektive aus zu betrachten und die rechtlichen Angelegenheiten managen kann.
Übersicht: Anwaltliches Vorgehen im Wirtschaftsrecht
Bei streitigen Auseinandersetzungen
- Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
- Vollständige Sichtung aller Dokumente, Beweise etc.
- Begutachtung der Rechtslage und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
- Vorbereitung der weiteren Maßnahmen (z.B. Anwaltsbrief, Klage o.ä.)
- Rücksprache mit Mandantschaft und dann Freigabe der Maßnahme
Bei der Gestaltung von Verträgen
- Aufnahme der Situation im Erstberatungsgespräch oder am Telefon
- Erfassen aller wirtschaftlichen Ziele der Mandantschaft – noch unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung
- Rechtliche Prüfung der Mandanteninteressen auf Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit
- Erste Vertragsentwürfe
- Korrektur und Anpassung in Rücksprache mit Mandantschaft bis zur Finalisierung
- Schulung der betreffenden Mitarbeiter der Mandantschaft zur korrekten Verwendung
Für alles andere
- Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir machen Ihnen ein attraktives Angebot.
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